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EU-Marke

Im Europäischen Raum kann eine Marke nicht nur für ausgewählte Länder (d.h. national), sondern auch für die ganze Europäische Union geschützt werden. Die EU-Marke wird zentral beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante eingetragen.
Sie ist ein einheitliches Schutzrecht, d.h. sie entfaltet automatisch Wirkung für alle Länder der EU. Besteht für ein einzelnes Land ein Eintragungshindernis (z.B. weil die Verkehrsteilnehmer die Marke in diesem Land als beschreibend betrachtetn) ist die EU-Marke als ganzes hinfällig. Im Gegenzug reicht es aus, wenn die Marke nur in einem EU-Land ernsthaft benutzt wird, damit der Markenschutz auch nach Ende der fünfjährigen Benutzungsschonfrist erhalten bleibt.
Markeninhaber mit Sitz in der Schweiz können die EU-Marke über die internationale Registrierung ("Madrider Protokoll") via Institut für geistiges Eigentum beantragen. Dies allerdings nur dann, wenn eine identische Schweizer Marke eingetragen ist.

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