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Internationale Registrierung nach dem Madrider System (IR-Marke)

Damit eine internationale Registrierung überhaupt beantragt werden kann, muss eine entsprechende Marke im Heimatland des Anmelders eingetragen sein (Basismarke). Schweizer Antragsteller müssen also eine Schweizer Marke haben, deutsche eine Deutsche etc. Der international beantragte Schutz kann zudem nicht breiter sein (sondern höchstens enger) als derjenige der Basismarke. Werden also in der Basismarke z. B. gewisse Dienstleistungen nicht beansprucht, sollte für die internationale Registrierung zuerst eine verbesserte Basismarke angemeldet werden. Die Basismarke muss während fünf Jahren weiter bestehen, sonst verliert auch die internationale Registrierung automatisch ihre Wirkung.

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