Schweizer und Europäischer Patentanwalt
Der Patentanwalt ist darauf spezialisiert, für Erfindungen Anmeldungen auszuarbeiten, Patentprüfungsverfahren zu führen und Patente zu verteidigen. Ebenso beurteilt er die Schutzfähigkeit bzw. Rechtsbeständigkeit von Patenten fremder Schutzrechtsinhaber. Entscheidend in der Ausbildung des Patentanwalts ist die Kombination aus technischer Grundausbildung (Hochschulstudium) und patentrechtlicher Zusatzausbildung.
Der Europäische Patentanwalt (European Patent Attorney) ist berechtigt, vor dem Europäischen Patentamt (München, Den Haag) zu vertreten. Die Vertretungsbefugnis setzt das Bestehen einer Zulassungsprüfung mit hohen Anforderungen voraus.
In der Schweiz sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Patentanwalts gegenwärtig noch nicht geregelt. Angesichts der starken Exportorientierung der Schweizer Industrie ist es in der Praxis aber unerlässlich, dass der Patentanwalt zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt ist. Auf gesetzgeberischer Ebene bestehen in neuster Zeit Bestrebungen, ein Gesetz zur Regelung der Voraussetzungen für die Führung des Titels "Patentanwalt" einzuführen. Damit zieht die Schweiz mit Ländern gleich, die den Titelschutz bereits geregelt haben.
Der Patentanwalt im weltweiten Verbund
Angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung ist es heute zunehmend wichtiger, dass Patente auch ausserhalb Europa (insbesondere in USA, Japan, Korea, China, Indien etc.) angemeldet werden. Es ist entsprechend wichtig, dass der Patentanwalt gut vernetzt mit seinen Kollegen in anderen Ländern ist, in denen für die Vertretung vor dem Patentamt ein lokaler Patentanwalt zu bestellen ist.
Mit der internationalen Anmeldung nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) ist es aber möglich, dass der Schweizer Patentanwalt eine eintsprechende Anmeldung tätigt, ohne dass bereits zum Anmeldestadium weitere (lokale) Patentanwälte beizuziehen sind.
