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Was wir bieten

Schweizer Patent

Erteilungsverfahren

Nach dem Einreichen einer schweizer Patentanmeldung wird eine Eingangsprüfung durchgeführt, um festzustellenk, ob alle Formal-erfordernisse für die Zuteilung eines Anmeldedatums erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird eine Hinterlegungs­bescheinigung versandt.

Ist die Anmeldung an der Reihe für die Prüfung (was von der Auslastung der Prüfer im entsprechenden Fachgebiet abhängig ist), versen­det das Amt eine Aufforderung zur Einzalung der Prüfungs-gebühr (typischerweise 3-4 Jahre ab Anmeldetag).
Die Schweizer Sachprüfung beschränkt sich auf formale Fragen (Offenbarung der Erfindung, Klarheit der Ansprüche etc.). Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden nicht geprüft. In der Regel ergeht nur ein Prüfungsbescheid. Sind alle Beanstandungspunkte erledigt, wird der Abschluss des Prüfungsverfahrens angekündigt. Ist der Anmelder mit den zur Erteilung vorgesehenen Unterlagen einverstanden, wird das Patent erteilt. (Es sind keine Erteilungsgebühren zu bezahlen. Das Patent wird von Amtes wegen veröffentlicht. 

Kosten

Bei einem Schweizer Patent macht der Auf-wand für die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung etwa die Hälfte der Gesamtkosten aus. Die Jahresgebühren sind (im Gegensatz zu anderen Ländern) über die Laufzeit hinweg weitgehend konstant. Sie sind ab dem 5. Jahr (gerechnet ab dem Anmeldedatum) zu zahlen.


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